Um die wirtschaftlichen Konsequenzen der Corona-Krise für die Unternehmen etwas abzufedern, erließ die belgische Regierung verschiedene Maßnahmen. Eine dieser Maßnahmen betrifft die Frist für die Abführung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber in Belgien.
Die Lohnsteuer muss normalerweise in dem Monat abgeführt werden, der auf den Monat folgt, auf den sich die Lohnsteuer bezieht. Die Regierung gewährt derzeit vorübergehend einen Zahlungsaufschub von 2 Monaten.
Dieser Aufschub gilt für alle Sektoren.
Konkret bedeutet dies, dass die folgenden Zahlungsfristen bzgl. der Zahlung der Lohnsteuer eingehalten werden müssen:
Zeitraum | Normale Zahlungsfrist | Verlängerte Zahlungsfrist (Corona) |
monatliche Erklärung – Februar 2020 | 15. März 2020 | 13. Mai 2020 |
monatliche Erklärung – März 2020 | 15. April 2020 | 15. Juni 2020 |
monatliche Erklärung – April 2020 | 15. Mai 2020 | 15. Juli 2020 |
vierteljährliche Erklärung – 1. Quartal 2020 | 15. April 2020 | 15. Juni 2020 |
Für die Berechnungen ab dem 1. Mai 2020 gelten nach derzeitigem Kenntnisstand vorerst für alle wieder die normalen Zahlungsfristen.
Aktualisierung am 15.04.2020