In unserem Beitrag vom 30.07.2020 gingen wir bereits auf den Arbeitgeberzuschuss von knapp € 130 / Monat für die Nutzung der eigenen Wohnung als ‚Home-Office‘ durch die Mitarbeiter ein.
Die belgische Steuerverwaltung akzeptiert demnach im Falle struktureller Heimarbeit (also mind. ein Tag / Woche) eine Bürokostenpauschale von € 129,48 / Monat. Die Zahlung dieser Pauschale soll alle Bürokosten abdecken.
Wie schon im bereits abgelaufenen zweiten Quartal 2021 beträgt der Pauschalbetrag nunmehr in den Monaten Juli, August und September 2021 maximal € 144,31.
Es ist davon auszugehen, dass auch die belgische Sozialversicherung diesen Betrag akzeptieren wird.
In der belgischen Lohnabrechnung ist die Zahlung dieses Betrags als Erstattung der eigenen Kosten des Arbeitgebers zu behandeln.