Bevor Sie als deutsches Unternehmen einen Auftrag in Belgien annehmen bzw. ausführen, sollten Sie u. a. prüfen, ob Sie dadurch eventuell in Belgien umsatzsteuerpflichtig werden.
Falls dem so ist, ist in Belgien eine Umsatzsteueridentifikationsnummer mittels des Formulars 604A zu beantragen.
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular sowie die notwendigen Dokumente (Satzung etc.) konnten bisher per Post an die zuständige Stelle in Brüssel übermittelt werden.
Seit Mitte Juli diesen Jahres ist die Registrierung nur noch online möglich. Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung der belgischen Steuerverwaltung. Genauso wie die periodischen Steuererklärungen können auch die Zusammenfassenden Meldungen schon seit mehr als 10 Jahren nur noch online eingereicht werden.
Für Rückfragen bzgl. der Umsatzsteuer in Belgien sowie der Registrierung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.