Das Jahr 2025 steht schon vor der Tür.  Auch in 2025 kommen Angestellte im Königreich Belgien wieder in den Genuss von zehn gesetzlichen Feiertagen.

In 2025 fallen die Feiertage auf folgende Tage:

Neujahr Mittwoch, 01. Januar
Ostermontag Montag, 21. April
Tag der Arbeit Donnerstag, 01. Mai
Christi Himmelfahrt Donnerstag, 29. Mai
Pfingstmontag Montag, 09. Juni
Nationaler Feiertag Montag, 21. Juli
Mariä Himmelfahrt Freitag, 15. August
Allerheiligen Samstag, 01. November
Waffenstillstandstag Dienstag, 11. November
Weihnachten Donnerstag, 25. Dezember
Siehe hier die Feiertage in 2024
Neujahr Montag, 01. Januar
Ostermontag Montag, 01. April
Tag der Arbeit Mittwoch, 01. Mai
Christi Himmelfahrt Donnerstag, 09. Mai
Pfingstmontag Montag, 20. Mai
Nationaler Feiertag Sonntag, 21. Juli
Mariä Himmelfahrt Donnerstag, 15. August
Allerheiligen Freitag, 01. November
Waffenstillstandstag Montag, 11. November
Weihnachten Mittwoch, 25. Dezember

Laut dem Schriftsteller Walter Nenzel sind Feiertage Atempausen der Seele.

So sieht es auch das belgische Recht, wonach die zehn Feiertage ‚garantiert‘ sind. Fällt nämlich ein Feiertag auf einen Sonntag oder einen anderen Tag, an welchem normalerweise nicht gearbeitet wird (in der Regel Samstag), so muss der Arbeitgeber diesen Feiertag innerhalb desselben Jahres durch einen anderen Tag ersetzen, an dem normalerweise gearbeitet werden muss. Auf diese Art und Weise kann der belgische Mitarbeiter tatsächlich alle zehn bezahlten Feiertage genießen.

In 2025 fällt nur Allerheiligen (01. November 2025) auf einen Samstag. Sofern innerhalb des Unternehmens am Samstag normalerweise nicht gearbeitet wird, ist dieser Feiertage daher durch den Arbeitgeber zugunsten des belgischen Mitarbeiters zu ersetzen.

Die Bestimmung der genauen Ersatzfeiertage kann sowohl kollektiv als auch individuell erfolgen. Sofern keine explizite Regelung getroffen wurde, gilt als Ersatzfeiertag der erste Arbeitstag, der auf den Feiertag (am Samstag/Sonntag) folgt. Es handelt sich dann oftmals um einen Montag.

Der Arbeitgeber teilt im Wege des sichtbaren Aushanges in den Büroräumen die entsprechenden Ersatztage dem Personal mit. Außerdem ist eine Kopie hiervon der Arbeitsordnung beizufügen.

Auch die belgische Aufsichtsbehörde ist fristgerecht hinsichtlich der Ersatztage zu informieren.

Den Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber den Ersatztag für 2025 vor dem 15. Dezember 2024 mitteilen.

×