In Belgien beschäftigte ausländische Führungskräfte und Forscher (‚Expatriates‘) konnten bisher jahrelang ihre belgische Steuerbelastung aufgrund einer speziellen Expat-Regelung enorm reduzieren. Die Regelung bot international aufgestellten Unternehmen (‚Multinationals‘) und deren aus dem Ausland gerufenen Führungskräften/ Fachpersonal / Forschern damit attraktive steuerliche Anreize. So wurden die Expats nur an den Tagen besteuert, an denen sie effektiv in Belgien arbeiteten und sich beispielsweise nicht auf einer Dienstreise im Ausland befanden. Des Weiteren war es möglich, dass der Arbeitgeber entstandene Kosten steuerfrei erstattete.
Mit Wirkung zum 01. Januar 2022 traten jedoch grundlegende Änderungen in Kraft.
So ist diese Expat-Regelung bspw. nur für Expatriates möglich, die mindestens € 75.000 verdienen. Außerdem ist es nun lediglich fünf Jahre lang möglich, auf diese besondere Regelung zurück zu fallen, wobei sie einmal um drei Jahre verlängert werden kann. Voraussetzung ist weiterhin, dass vor Aufnahme der Tätigkeit in Belgien der Wohnsitz 60 Monate lang mehr als 150 km von der belgischen Grenze entfernt war.
Anstelle der derzeitigen Spesenregelung kann der Arbeitgeber einem solchen Expat eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Prozent seines Gehalts zahlen, maximal jedoch € 90.000.
Belgier, die mindestens 5 Jahre im Ausland gelebt haben und anschließend nach Belgien zurückkehren, können nun ebenfalls diese Regelung genießen.
Es gibt außerdem eine Übergangsregelung für die Expatriates, welche das Expat-Regime bereits Ende 2021 anwandten. Die Details sind in dem entsprechenden Rundschreiben geregelt.
Fazit:
Um diese spezielle Regelung in Anspruch nehmen zu können, müssen mehrere – hier nicht abschließend aufgelistete – Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind zuvor gut abzuprüfen. Sofern alle Voraussetzungen gegeben sind, können die Spesen steuer- und sozialversicherungsfrei vergütet werden.
Stand: 09.03.2022