In Belgien werden gemäß dem belgischen Einkommensteuergesetz folgende Steuern als Einkommensteuern erhoben:

  1. die Steuer auf das Gesamteinkommen der Einwohner[1] des Königreichs, Steuer der natürlichen Personen genannt,
  2. die Steuer auf das Gesamteinkommen der inländischen Gesellschaften[2], Gesellschaftssteuer genannt,
  3. die Steuer auf das Einkommen belgischer juristischer Personen, die keine Gesellschaften sind, Steuer der juristischen Personen genannt,
  4. die Steuer auf das Einkommen Nichtansässiger, Steuer der Gebietsfremden[3] genannt.

Im Falle eines internationalen Kontextes sind jedoch auch die bestehenden Abkommen auf internationaler Ebene (Doppelbesteuerungsabkommen und MLI[4]) zu beachten. Diese weisen – bezogen auf den Einzelfall (z. Bsp. im Falle der Erbringung von unselbständiger Arbeit) – einem der betroffenen Länder das Besteuerungsrecht zu.


[1] Unter Einwohnern des Königreichs Belgiens versteht man:

  1. a) natürliche Personen:

– deren Wohnsitz in Belgien liegt,

– deren Vermögenssitz in Belgien liegt, wenn sie keinen Wohnsitz in Belgien haben.

Die Begründung des Wohn- oder Vermögenssitzes in Belgien wird entsprechend den Umständen beurteilt. Außer Beweis des Gegenteils wird jedoch angenommen, dass der Wohnsitz von natürlichen Personen, die im Nationalregister der natürlichen Personen eingetragen sind, in Belgien liegt.

Für verheiratete Personen liegt der Steuerwohnsitz dort, wo sich der Familienhaushalt befindet (es bestehen Ausnahmen bspw. im Falle von Trennung, Scheidung, im Jahr der Eheschließung).

[2] Gesellschaften, deren Hauptniederlassung oder Geschäftsführungs- oder Verwaltungssitz in Belgien liegt und die nicht von der Gesellschaftssteuer ausgeschlossen sind.

[3] Der Steuer der Gebietsfremden unterliegen:

  1. Nicht-Einwohner des Königreichs u. a.,
  2. ausländische Gesellschaften und Vereinigungen, Niederlassungen oder Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit, die in einer ähnlichen Rechtsform gegründet wurden wie die einer Gesellschaft belgischen Rechts und deren Hauptniederlassung oder Geschäftsführungs- oder Verwaltungssitz nicht in Belgien liegt.

Die Steuer wird auf Einkünfte erhoben, die in Belgien erzielt oder bezogen werden und steuerpflichtig sind.

[4] in Belgien in Kraft seit dem 01. Oktober 2019


Aufgrund der Komplexität gerade in internationalen Fallgestaltungen sollte jeder Einzelfall gründlich geprüft werden.

Sofern eine Steuererklärung abgegeben werden muss, erledigen wir das auf Wunsch für Sie.

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