Belgien: Urlaub ins nächste Jahr übertragen?
Gemäß belgischem Recht ist der gesetzliche Urlaub im Laufe eines jeden Kalenderjahres zu nehmen. Konnte der Arbeitnehmer jedoch infolge höherer Gewalt seinen Urlaub (teilweise) nicht nehmen, so waren bisher die bis Ende Dezember nicht genommenen Urlaubstage auszuzahlen.
Seit dem Urlaubsjahr 2024 kann in bestimmten Fällen von höherer Gewalt nicht genommener Urlaub übertragen werden. D.h., Arbeitnehmer können nun in bestimmten Fällen höherer Gewalt[1] ihren noch nicht genommenen gesetzlichen Urlaub noch bis zu 24 Monate nach Ende des Urlaubsjahres nehmen.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat seinen gesetzlichen Jahresurlaub vom 24. bis 31. Dezember geplant und beantragt, wird aber am 26. und 27. Dezember arbeitsunfähig krank. Die zwei Urlaubstage (26., 27. Dezember) kann er daher nicht mehr vor dem 31. Dezember 2024 nehmen. Der Arbeitnehmer verliert diese beiden Urlaubstage aber nicht, sondern kann sie noch bis spätestens 31. Dezember 2026 nehmen.
Achtung! Der Föderale Öffentliche Dienst Belgiens für Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung handhabt diese Regelung streng: Wenn der Arbeitnehmer noch Zeit hat, seinen bisher nicht genommenen Urlaub im Urlaubsjahr zu nehmen, z. B. wenn er Anfang Dezember zurückkehrt und nur noch Anspruch auf eine Woche Urlaub hat, ist er verpflichtet, diesen noch im selben Urlaubsjahr zu nehmen.
Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer können – rein rechtlich – nicht vereinbaren, den Urlaub auf das folgende Jahr zu übertragen. Der Arbeitgeber kann dies auch nicht einseitig beschließen.
Auszahlung des Urlaubsgeldes noch im Dezember
Kann der Urlaub ins nächste Jahr übertragen werden, so wird das Urlaubsgeld gleichwohl im Dezember ausgezahlt. Für Angestellte sind die übertragenen Urlaubstage im Dezember des Urlaubsjahres also vorauszubezahlen.
Das Urlaubsgeld darf also nicht erst in einem späteren Kalenderjahr ausgezahlt werden, in welchem der Arbeitnehmer die übertragenen Urlaubstage dann tatsächlich nimmt. Vielmehr handelt es sich dann, wenn der Arbeitnehmer die Tage im Folgejahr tatsächlich nimmt, um unbezahlte Tage.
Nur, wenn es wirklich unmöglich ist, den Urlaub noch zu nehmen, z. B. aufgrund von Krankheit, kann er übertragen werden und der Arbeitnehmer kann ihn in den nächsten 24 Monaten nehmen. Nicht genommener Urlaub wird bei Angestellten noch im Dezember ausbezahlt. Neu ist, dass der Arbeitnehmer diese Zahlung mit der Zahlung von Ersatzleistungen infolge von Krankheit kombinieren kann.
Hinweis:
Als Arbeitgeber sind Sie nur in Fällen höherer Gewalt verpflichtet, nicht genommenen Urlaub auszuzahlen. Stellen Sie daher sicher, dass Sie nachweisen können, z. B. durch eine E-Mail, dass Sie dem Arbeitnehmer die Möglichkeit gegeben haben, den Urlaub vor Ende des Jahres zu nehmen. Falls gewünscht, stellen wir Ihnen einen Mustertext zur Verfügung.
[1] z. Bsp. Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Krankheit oder Unfall, Mutterschaftsurlaub, Pflegeurlaub
Stand: November 2024