Belgien: Essensschecks
Essensschecks gehören in Belgien zu den beliebtesten Vorteilen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zukommen lassen. Ein Drittel aller Arbeitnehmer erhalten diese daher auch.
Für jeden Arbeitstag kann der Mitarbeiter einen Essensscheck erhalten, welcher zum Verzehr von Mahlzeiten oder zum Kauf von Lebensmitteln verwendet werden kann.
Je Scheck darf der Arbeitgeberbeitrag nicht mehr als € 6,91 betragen. Der Beitrag des Arbeitnehmers darf den Betrag von € 1,09 nicht unterschreiten. Weiterhin dürfen die Essensschecks nicht als Ersatz für Arbeitsentgelt, Prämien, Vergünstigungen aller Art oder sonstige Vergütungen gewährt werden.
Bei Vorliegen aller Voraussetzungen können die Meal voucher steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden.
Mithilfe von Essensschecks kann das Gehalt des belgischen Mitarbeiters gut optimiert werden.
Hat er in einem Monat effektiv an 20 Arbeitstagen gearbeitet, so erhält er netto € 160 (20 x € 8,00) in Form der Essensschecks. Da der Mitarbeiter selbst einen Eigenbeitrag trägt, zahlen Sie als Arbeitgeber in diesem Beispiel nur € 138,20.
Würden Sie im Gegensatz dazu sein Bruttomonatsgehalt um € 200 erhöhen (Arbeitgeberbeiträge bereits inbegriffen), blieben hiervon bei Ihrem Mitarbeiter netto nur ca. € 80 übrig.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung? Dann sprechen Sie uns einfach an – wir entwerfen Ihnen die entsprechenden arbeitsrechtlichen Vereinbarungen etc..
Stand: April 2025