Beschäftigen Sie in Belgien einen Mitarbeiter und erhält er als einen Bestandteil seines Lohnes auch einen Dienstwagen?

Für angestellte Mitarbeiter in Belgien ist es fortan möglich, ihren Betriebswagen gegen eine entsprechende Vergütung umzutauschen. Diese Vergütung wird steuerlich genauso „günstig“ belastet wie der Vorteil der Privatnutzung des Dienstwagens.

Der belgische Mitarbeiter kann seinen Dienstwagen allerdings nur dann in eine Geldzahlung umtauschen, wenn der Arbeitgeber zustimmt. D. h., der Arbeitgeber kann nicht dazu verpflichtet werden, diese neue Regelung anzuwenden. Gleiches gilt für den Mitarbeiter.

Von der Regelung Gebrauch machen können jedoch nur Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern seit mindestens 36 Monaten oder drei Jahren einen Dienstwagen zur Verfügung stellen. Der jeweilige belgische Mitarbeiter muss zudem innerhalb der vergangenen drei Jahre mindestens 12 Monate lang einen Dienstwagen besessen haben und dies außerdem mindestens drei Monate lang vor der Anfrage auf Rückgabe bzw. Umtausch des Betriebswagens.

Die Höhe der entsprechenden Vergütung richtet sich u. a. nach dem Bruttolistenpreis.

Die neue „Cash for Car“-Regelung tritt rückwirkend ab 01. Januar 2018 in Kraft.

Möchten Sie wissen, wie hoch in Ihrem konkreten Fall die Vergütung auf Jahrbasis wäre oder haben Sie andere Rückfragen? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf.

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