Viele deutsche Unternehmen beschäftigen in Belgien Personal – zum Beispiel als Sales Manager etc.. Die belgischen Mitarbeiter wohnen und arbeiten in der Regel in Belgien.
Diesen belgischen Mitarbeitern wird normalerweise auch ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt, welchen sie auch privat nutzen dürfen.
Für die in Deutschland ansässigen Unternehmen kann es oftmals einfacher sein, dem Mitarbeiter ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug zur Verfügung zu stellen.
Aber ist es überhaupt möglich, dass der belgische Mitarbeiter in Belgien mit einem Dienstwagen mit deutschem Kennzeichen fährt?
Grundsätzlich ist es auch aus steuerrechtlichen Gründen so, dass in Belgien wohnhafte Personen in Belgien nicht mit einem ausländischen Kennzeichen fahren dürfen. Das Fahrzeug müsste also zunächst in Belgien angemeldet und zugelassen werden.
Von dieser Regel gibt es jedoch einige – hier nicht abschließend genannte – Ausnahmen.
So ist es bspw. möglich, mit einem deutschen Mietwagen in Belgien zu fahren. Die Dauer des Mietvertrages darf dabei jedoch die Laufzeit von sechs Monaten nicht überschreiten. Den entsprechend datierten und unterzeichneten Mietvertrag sollte man für den Fall einer Kontrolle im Auto stets zur Hand haben.
Eine weitere Ausnahme von der oben genannten Regel besteht auch dann, wenn bspw. ein deutscher Arbeitgeber seinem belgischen Mitarbeiter das Fahrzeug für hauptsächlich berufliche Zwecke zur Verfügung stellt. Auch in diesem Fall sollte sich in dem Fahrzeug eine Kopie des datierten und unterzeichneten Arbeitsvertrages befinden sowie eine Arbeitgeberbescheinigung dahingehend, wonach der Fahrer berechtigt ist, mit diesem Fahrzeug zu fahren.
Es ist also durchaus möglich, mit einem ausländischen Kennzeichen in Belgien zu fahren. Im Einzelfall kann es jedoch empfehlenswert sein, diesbezüglich Rechtsrat einzuholen. Sprechen Sie uns im Falle von Rückfragen einfach (unverbindlich) an.