Die Erkältungssaison startet dieses Jahr nun wieder und damit steigt auch das Risiko, dass Personal ausfällt.

Ab wann muss das Personal in Belgien dem Arbeitgeber im Krankheitsfall ein ärztliches Attest einreichen?

Seit Ende 2022 müssen Angestellte in Belgien nicht mehr -wie bisher- sofort ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.

Infolge einer Gesetzesänderung ist es Arbeitnehmern nun erlaubt, drei Mal im Jahr einen Tag lang aufgrund von Krankheit abwesend zu sein, ohne dass dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss.[1] Gleichwohl ist der Arbeitgeber unverzüglich über die krankheitsbedingte Abwesenheit zu informieren. Diese Regelung bleibt also unberührt.

Als Arbeitgeber haben Sie also noch stets die Möglichkeit, ab dem ersten Tag der Abwesenheit des Mitarbeiters dessen Arbeitsunfähigkeit mithilfe eines ‚Kontrollarztes‘ zu prüfen.

Zögern Sie nicht, uns bei Rückfragen zu kontaktieren.


[1] Beschäftigt Ihr Unternehmen am 1. Januar eines jeden Jahres weniger als 50 Mitarbeiter? Dann können Sie ausnahmsweise trotzdem von den Mitarbeitern verlangen, ein ärztliches Attest vorzulegen -also auch nur bei einem Tag Krankheit. Dies ist ggf. deutlich in den Sozialdokumenten (Arbeitsordnung etc.) festzulegen. Sprechen Sie uns an, falls Sie hierbei Unterstützung wünschen.

 

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