Möchte man heute eine GmbH nach belgischem Recht gründen (besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BVBA) / société privée à responsabilité limitée (SPRL)), so muss hierfür derzeit ein Mindestkapital von € 18.550,00 auf den Tisch gelegt werden. Für einen beginnenden Unternehmer bzw. für ein Start-up-Unternehmen kann dieses Mindestkapital ein finanzielles Hindernis darstellen.

In wenigen Monaten besteht dieses Hindernis jedoch nicht mehr. In Belgien steht eine grundlegende Reform des Gesellschaftsrechts vor der Tür. Falls alles weiter planmäßig verläuft, treten die neuen Regelungen mit Wirkung zum 01. Mai 2019 in Kraft.

Mit der Reform des belgischen Gesellschaftsrechts gehen drastische Änderungen einher. So werden beispielsweise einige Rechtsformen abgeschafft. Derzeit gibt es ca. 15 verschiedene Rechtsformen. Zukünftig soll es nur noch vier Basisformen geben – darunter auch die reformierte belgische GmbH, welche fortan als besloten vennootschap (BV) bezeichnet wird.

Wer jetzt noch schnell eine belgische GmbH nach bisherigem Recht (also eine BVBA) gründet, muss beachten, dass die Satzung bis spätestens zum 01. Januar 2024 an die neuen Regelungen angepasst werden muss.

Falls es bei dem Zeitplan bleibt und die neuen Regelungen wie geplant tatsächlich am 01. Mai 2019 in Kraft treten, so gelten die neuen Regelungen sofort für alle neu zu gründenden Gesellschaften, Vereinigungen und Stiftungen.

Für alle bereits bestehenden Gesellschaften, Vereinigungen und Stiftungen gelten die neuen Regelungen ab dem 01. Januar 2020. Sie müssen also ihre Satzungen ab der ersten Satzungsänderung ab dem 01. Januar 2020 entsprechend anpassen – und dies spätestens bis zum 01. Januar 2024.

Ab dem 01. Januar 2020 gelten dann auch automatisch die neuen Bezeichnungen und Abkürzungen. D. h., die BVBA ändert sich dann automatisch in eine BV.

Falls Sie Rückfragen haben oder Unterstützung bei der Satzungsänderung benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter.

 

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