Sie planen, in Belgien Renovierungsarbeiten durchzuführen und fragen sich, wie hoch der in Belgien geltende Umsatzsteuersatz ist?
Der Normalsteuersatz in Belgien beträgt derzeit 21 %. Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann aber auch ein ermäßigter Steuersatz von 12 % bzw. 6 % zur Anwendung kommen.
Der ermäßigte Steuersatz von 6 % kann beispielsweise im Falle der Erbringung von Renovierungsarbeiten an Privatwohnungen zur Anwendung kommen.
Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn
• die Wohnung älter als 10 Jahre ist;
• die Wohnung ausschließlich privat genutzt wird oder ein nur „untergeordneter“ Teil der Berufsausübung dient;
• die Arbeiten (Renovierung, Reparatur, Unterhalt etc.) direkt an den Endnutzer (also Eigentümer oder Mieter) fakturiert werden.
Dabei hat Lieferung und Montage der Materialien durch denselben Auftragnehmer zu erfolgen. Auf den Kauf von Materialien durch Heimwerker ist der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 6 % nicht anwendbar.
Bis einschließlich den 11. Februar 2016 war der ermäßigte Tarif von 6 % bereits dann anwendbar, wenn die Wohnung erst 5 Jahre alt war. Dies hat sich nun also geändert. Für ab dem 12. Februar 2016 erbrachte Renovierungsarbeiten an Privatwohnungen, die noch nicht 10 Jahre alt waren, aber mindestens 5 Jahre alt waren, gibt es deshalb eine Übergangsregelung.
Sofern Sie zum Prozedere Rückfragen haben oder Unterstützung bei der Beantragung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer in Belgien benötigen, so nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.