Bisher war im Großherzogtum Luxemburg die Abgabe der jährlichen Umsatzsteuererklärungen und zusammenfassenden Erklärungen im Falle von innergemeinschaftlichen Lieferungen / Dienstleistungen noch in Papierform möglich.

Die Monats- und Quartalserklärungen hingegen konnten grds. nur noch elektronisch über das entsprechende Onlineportal der Luxemburgischen Finanzverwaltung eingereicht werden.

Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie der Luxemburgischen Verwaltung sind nunmehr ab dem 01. Januar 2020 auch die jährlichen Umsatzsteuererklärungen bzw. zusammenfassenden Erklärungen elektronisch einzureichen.

Rechtsgrundlage hierfür ist ein großherzoglicher Beschluss vom Oktober 2019.

Die Abgabe in Papierform ist also nicht mehr möglich.

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