Im Wege einer administrativen Toleranz wurde die infolge der Corona-Krise verspätete Abgabe der Mehrwertsteuererklärungen in Luxemburg nicht sofort sanktioniert, siehe hierzu auch den Blogartikel vom 20. März 2020. Diese administrative Toleranz wurde nun jedoch aufgehoben.

Erklärungen, die bisher noch nicht eingereicht wurden, sind somit zeitnah einzureichen.

Es kann aber bei der Finanzverwaltung in Luxemburg ein Antrag auf Zahlungsaufschub der geschuldeten Mehrwertsteuer gestellt werden.

Diese Möglichkeit soll mehrwertsteuerpflichtigen Personen (natürliche und juristische Personen) sowie nicht steuerpflichtigen juristischen Personen mit Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer zugutekommen, die sich aufgrund COVID-19 in finanziellen Schwierigkeiten befinden und von den von der Regierung beschlossenen fiskalischen Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus profitieren wollen.

 

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