Belgien: Mitarbeitern Zusatzleistungen oder einen Bonus vorteilhaft gewähren
Möchten Sie als Arbeitgeber Ihren belgischen Mitarbeitern etwas mehr bezahlen als nur das vereinbarte Bruttomonatsgehalt und sie gleichzeitig einmalig für ein gutes Unternehmensergebnis oder ein anderes kollektives Ziel belohnen?
Dann sollte die Gewährung des steuerfreien sog. einmaligen ergebnisgebundenen Vorteils, auch ‚Lohnbonus‘ genannt, ins Auge gefasst werden.
In Belgien ist es so, dass der klassische Bonus einer starken Besteuerung unterliegt. Dies führt dazu, dass Ihr Mitarbeiter nur ca. 32 % des Bruttobetrages erhält. Bei dem Lohnbonus wären es immerhin ca. 65 %.
Um von diesem Regime profitieren zu können, darf aber nur ein bestimmter Maximalbetrag je Mitarbeiter ausgezahlt werden. Im Jahr 2024 waren es € 4.020,00 brutto, in 2025 sind es € 4.164,00 brutto.
Unter Steuergesichtspunkten beträgt die maximale Grenze in diesem Jahr (2025) also € 3.619,77 (€ 4.164,00 abzgl. 13,07 % Arbeitnehmerbeitrag zur SV).
Im Gegensatz zum klassischen Bonus ist der Lohnbonus steuerfrei. Qua Sozialversicherung ist jedoch ein sog. Solidaritätsbeitrag abzuführen (13,07 % Mitarbeiter; 33 % Arbeitgeber).
Wie umsetzen?
Zunächst sind (kollektive) Ziele zu bestimmen, deren Erreichung objektiv gemessen werden kann (z. Bsp. Umsatz, Kundenzufriedenheit). Der Lohnbonus darf dabei also nicht an individuelle Leistungen oder Bewertungen geknüpft werden.
Anschließend ist ein Bonusplan aufzustellen, welcher der zuständigen Behörde in Belgien vorgelegt und von ihr genehmigt werden muss.
Der Referenzzeitraum, innerhalb dessen die Ziele erreicht werden sollten, kann frei bestimmt werden (mindestens aber 3 Monate).
Soll das gesamte Kalenderjahr 2025 als Referenzzeitraum gelten, so ist der Bonusplan spätestens bis zum 30. April 2025 bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Lassen Sie es uns wissen, falls Sie Unterstützung bei der Erstellung eines Bonusplanes wünschen oder falls andere Fragen aufgetreten sind.
Stand: April 2025