Sie haben einen Auftrag in Belgien und möchten beispielsweise in Belgien Arbeiten an Immobilien bzw. an unbeweglichen und fest mit dem Boden verbundenen Gegenständen erbringen?

In diesem Fall sind gewissen Formalitäten zu erledigen.

Neben u. a. der Mitteilung der Arbeitnehmerentsendung nach Belgien (Limosa-Meldung) muss unter Umständen auch noch der mit Ihrem Auftraggeber geschlossene Vertrag den zuständigen Behörden gemeldet werden (sog. Vertragsmeldung bzw. einmalige Baustellenmeldung). Bei Nichtvornahme dieser Meldung drohen empfindliche Sanktionen.

Was außerdem oftmals nicht bekannt ist:

Als Auftraggeber sollten Sie überprüfen, ob Ihr Auftragnehmer Steuer- oder Sozialschulden in Belgien hat. Gleiches setzt sich in der Leistungskette fort. D. h., sofern der Auftragnehmer Subunternehmer beauftragt, ist wiederum zu prüfen, ob der Subunternehmer Steuer- oder Sozialschulden in Belgien hat. Ist dem so, so ist ein Teil des in Rechnung gestellten Betrags einzubehalten und an die zuständige Behörde abzuführen. Anderenfalls droht der Eintritt einer gesamtschuldnerischen Haftung.

Möchten Sie wissen, ob Ihr Vertragspartner Steuer- oder Sozialschulden in Belgien hat oder benötigen Sie Unterstützung bei der Vornahme der Vertragsmeldung? Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – gerne auch im Falle anderweitiger Rückfragen.

 

Immer gut informiert mithilfe unserer Updates! 👍

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