Mit Wirkung zum 01. August 2018 wurde der Mindestlohn in Luxemburg erhöht.

Er beträgt nun für qualifizierte Arbeitnehmer 2.458,25 € brutto pro Monat (40-Stundenwoche) bzw. 14,2095 € brutto pro Stunde.

Für nicht-qualifizierte Arbeitnehmer ist nunmehr ein Bruttomonatsgehalt von 2.048,54 € (40-Stundenwoche) bzw. ein Bruttostundenlohn von 11,8413 € brutto auszuzahlen.

Oftmals stellt sich die Frage, wann ein Mitarbeiter „qualifiziert“ ist.

Ein Arbeitnehmer ist dann qualifiziert, wenn er

• über ein offiziell staatlich anerkanntes Abschlussdiplom verfügt;
• über ein Zeugnis über eine praktisch-handwerkliche Befähigung bzw. ein Berufsbefähigungszeugnis verfügt sowie eine mindestens zweijährige Berufspraxis in diesem Bereich vorweisen kann;
• über sowohl ein Zeugnis über den Erwerb fachlicher / technischer Grundfertigkeiten als auch über eine mindestens 5-jährige einschlägige Berufserfahrung verfügt.

Aber auch im Falle des Nichtvorliegens eines Zertifikats oder Zeugnisses kann ein Mitarbeiter qualifiziert sein. Dies gilt jedenfalls dann, wenn er eine mindestens 10-jährige Berufserfahrung vorweisen kann oder eine mindestens 6-jährige Berufstätigkeit in einem Handwerk, das einen stetigen Ausbau der fachlichen Fähigkeit erfordert und in welchem die entsprechende Ausbildung nicht mit der Ausstellung eines Zeugnisses abgeschlossen ist.

Der Mindestlohn ist in Luxemburg allgemeinverbindlich und von allen Unternehmen zu beachten. Er gilt also auch für ausländische Arbeitnehmer, die vorübergehend nach Luxemburg entsandt werden.

Der Mindestlohn wird in der Regel alle zwei Jahre angepasst.

 

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