Im Rahmen des Gesetzes vom 18. September 2017 zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Begrenzung der Verwendung von Bargeld wurde in Belgien ein Register der wirtschaftlichen Eigentümer (Ultimate Beneficial Owners, UBO) eingeführt.

Das UBO-Register basiert auf den Vorgaben der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten u.a. zur Einrichtung eines Registers, das die wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen, (internationalen) gemeinnützigen Organisationen und Stiftungen sowie Trusts und anderen juristischen Personen, die Trusts ähnlich sind, ausweist.

Ursprünglich lief die Frist für die Registrierung Ende März 2019 ab, wurde dann aber bis Ende September 2019 verschoben. Wer bisher noch nicht den wirtschaftlichen Eigentümer registriert hat, sollte sich beeilen. Bis zum 31. Dezember 2019 wird die belgische Finanzverwaltung eine Duldungspolitik anwenden, während der keine Sanktionen verhängt werden. Ab dem ersten Januar 2020 jedoch droht die Verhängung von Geldbußen in Höhe von € 250,00 bis € 50.000,00.

 

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