Bereits seit 1971 ist in Belgien gesetzlich geregelt, wann und wie lange ein Arbeitnehmer arbeiten darf (also beispielsweise 8 Stunden pro Tag und nicht nachts). Hiervon gibt es aber einige Ausnahmen. In verschiedenen Sektoren ist es daher möglich, dass Arbeitnehmer (vergütete) Überstunden leisten.

Erbringt ein Mitarbeiter Überstunden, so müssen diese vergütet werden. Die Vergütung der Überstunden muss mindestens 50 % höher sein als der gewöhnliche Stundenlohn und 100 % höher für erbrachte Überstunden an Sonn- und Feiertagen. Abhängig vom jeweiligen Sektor dürfen Überstunden jedoch nur in einem gewissen Rahmen erbracht werden. Bevor der Mitarbeiter neue Überstunden leisten darf, müssen die bisherigen also erst „abgefeiert“ werden. Mit jeder Überstunde erwirbt der Mitarbeiter das Recht auf eine Stunde an bezahlter Abwesenheit.

 

Wurden Überstunden aufgrund eines außerordentlichen Mehranfalls von Arbeit erbracht oder aufgrund einer unvorhergesehenen Notwendigkeit?

Dann kann der Mitarbeiter auf den Freizeitausgleich verzichten und sich die gewöhnliche Vergütung sowie den Überstundenzuschlag auszahlen lassen. Die Anzahl der Überstunden, für die kein Freizeitausgleich genommen wird und welche also ausgezahlt werden, ist begrenzt. Grundsätzlich beträgt sie derzeit 130 Stunden. Hierbei ist jedoch immer der Einzelfall zu beurteilen unter Berücksichtigung aller zwingenden Regelungen.

Die ersten 130 Überstunden werden schon heute steuerlich begünstigt. Nur zu einem bestimmten Prozentsatz muss hierauf Einkommenssteuer abgeführt werden. Die Folge ist, dass der Mitarbeiter letztlich von seinem Bruttogehalt netto mehr erhält. Entsprechend eines neuen Gesetzesentwurfs wird die Grenze von 130 Stunden auf 180 Stunden erhöht.

In bestimmten Sektoren gelten höhere Grenzen (Bsp.: Gastronomie – 360 Überstunden).

Dies ist also sowohl für Arbeitnehmer (höhere Nettovergütung) also auch für Arbeitgeber (niedrigere Lohnkosten) steuerlich interessant.
In jedem Fall sollten aber Fall für Fall die gesetzlichen Rahmenbedingungen zuvor überprüft werden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

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